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Was man Bruder Paulus eigentlich noch hätte fragen müssen
Auseinandersetzung mit einem rechtgläubigen Katholiken, erstellt und veröffentlicht am 20.09.11
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Eine gute Runde war das,
die Frank Plasberg gestern in „Hart aber fair“(19.09.11) versammelt hatte, um über
den Sinn und Unsinn der katholischen Kirche anlässlich des bevorstehenden Papstbesuches zu debattieren.  
Insbesondere an der überzeugten Wendigkeit von Bruder Paulus (Mönch im Kapuzinerkloster Liebfrauen,
Frankfurt/M) nämlich kann man sich trefflich abarbeiten. So sind hier denn auch ein paar Fragen, die man Herrn
Terwitte gestern Abend durchaus hätte stellen können, wenn man denn, wie wir, die Chance gehabt hätte, im
Nachhinein noch mal über alles nachdenken zu können. Diese Fragen lauten nun wie folgt:

  • Finden Sie, Bruder Paulus, es richtig, dass die katholische Kirche in ihrem Katechismus erklärt, dass
    diejenigen, die von der Existenz der katholischen Kirche wissen, ihr aber dennoch nicht beitreten, nicht ins
    Himmelreich kommen können?

    (Der Originaltext des spanischsprachigen Katechismus lautet diesbezüglich wie folgt:
    “¿Qué significa la afirmación ‘fuera de la Iglesia no hay salvación’?  
    La afirmación ‘fuera de la Iglesia no hay salvación’ significa que toda salvación viene de Cristo-Cabeza por medio de la      
    Iglesia, que es su cuerpo. Por lo tanto, no pueden salvarse quienes, conociendo la Iglesia como fundado por Cristo y
    necesario para la salvación, no entran y perseveran en ella....” (siehe: Catecismo de la Iglesia Catolica. Ed.: Conferencia del
    Episcopado Mexicano, 2007, Ediciones CEM, A.R. Mexico, D.F. Seite 55, (§ 846-848) (Der mexikanische Katechismus ist
    übernommen aus der 2005er Veröffentlichung des Vatikans „ Liberia Editrice Vaticana omnia sibi vindicat iura”, (mit
    Vorwort  vom Papst Benedikt XVI))  

  • Finden Sie, Bruder Paulus, es richtig, dass der Vatikan, neben einigen wenigen anderen Staaten wie
    China, Nordkorea und Iran die UN-Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet hat?

  • Finden Sie es weiterhin richtig, dass bei den Prozessen vor der vatikanischen Glaubenskongregation ein
    Fundamentalprinzip rechstaatlicher Rechtsprechung nicht respektiert wird, nämlich das Richter und
    Ankläger eben nicht ein und dieselbe Instanz sein sollen?


  • Wir haben uns den großen Vermählungsspruch des kirchlichen Ehesakramentes noch einmal genau
    angesehen, und wir sind danach nicht mehr davon überzeugt, dass selbiger eindeutig impliziert, dass man
    ihn ehrlicherweise nur einer Person exklusiv widmen kann. Schauen wir uns den Spruch in seinem genauen
    Wortlaut noch einmal an: „Ich nehme dich als meine Frau/meinen Mann und verspreche dir die Treue in
    guten und bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit. Ich will dich lieben, achten und ehren, solange ich
    lebe.“ (Quelle Gotteslob 1975, Kapitel 73, Seite 163) Hier ist zwar von Treue, nicht aber von sexueller Treue, die
    Rede. Und wenn hier von kontinuierlicher Liebe, Achtung und Ehre gesprochen wird, dann wird man
    daraus ja nicht wie selbstverständlich ableiten können, dass diejenigen, die sich dieses Versprechen
    gegeben haben, zeitlebens Bett und Tisch miteinander teilen müssen. Denn jemanden lieben, achten und
    ehren, kann man auch aus der Ferne. Und man kann seine ewige Achtung, Liebe und Verehrung auch
    mehreren Menschen gleichzeitig (wie z. B, zu seinen Kindern, seinen Eltern und seinen nächsten
    Freunden) angedeihen lassen. Wie also, Bruder Paulus, kann man aus diesem Vermählungsspruch
    semantisch die These begründen, dass der Geschiedene in Sünde lebt? (Siehe zum Thema Rechmäßigkeit der
    Scheidung auch unsere Fußnote*** weiter unten.)

  • Wie dem auch immer sei, ist uns grundsätzlich nicht klar, wieso es überhaupt vernünftig ist, von den
    Menschen zu erwarten, dass sie in irgendeinem Punkt, wie zentral derselbe auch immer sein mag, niemals
    ihre Meinung ändern? Immerhin ist es doch so, oder liegen wir da falsch, dass sich das Verstehen und die
    göttliche Erkenntnis vor allem im dialektischen Suchen und Durchleben der Lebensfragen vermittelt. Wie
    kann man angesichts dieses notwendigen Pro und Contras dann noch Menschen ehrlicherweise von
    irgendwas ausschließen, nur weil sie sich die betreffende Sache in Wort und Tat von zwei Seiten
    angesehen haben?

Danke für jede, in diesen Zeiten ohnehin kaum zu kriegende Aufmerksamkeit.

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Fußnote***: An dieser Stelle muss auch darauf hingewiesen werden, dass sich die Position der katholischen Kirche hinsichtlich
des Ausschlusses der Geschiedenen vom Empfang etwa der heiligen Kommunion eher aus Matthäus 19,3ff , als aus dem Text
des großen Vermählungsspruchs erklärt. Denn in Matthäus 19,3ff wird dargelegt, dass Jesus die heuchlerische Anfrage der
Pharisäer bezüglich der Rechtmäßigkeit der Scheidung folgendermaßen beantwortet:

„ Er [Jesus] aber antwortete und sprach: ‚Habt Ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer sie [die Frau/die Eheleute (?), Anmerk. des Verf.]
von Anbeginn an als Mann und Weib geschaffen hat und gesagt hat: « Deshalb wird ein Mann Vater und Mutter verlassen und
seinem Weibe anhangen, und die beiden werden ein Fleisch sein? » Also sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun
Gott verbunden hat, das soll der Mensch nicht trennen.“

Man sollte allerdings bei der Beurteilung der Angelegenheit auch nicht außer Acht lassen, wie dieser Dialog mit den Pharisäern  
weiter geht: Denn hier wird weiterhin folgendes dargelegt:

„ Da sagten sie [die Pharisäer] zu ihm: ‚Wozu hat dann Mose vorgeschrieben, einen Scheidebrief auszustellen und (sie) zu
entlassen?’ Er [Jesus] antwortete ihnen: ‚Wegen eurer Herzenshärte hat Mose euch erlaubt, eure Frauen zu entlassen. Ursprünglich
aber war es nicht so. Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt,
außer wegen Unzucht, und eine andere heiratet, begeht
Ehebruch.' “

Mit anderen Worten, auch der von Matthäus durch göttliche Inspiration  nachempfundene Jesus,  der gleichwohl erst 60 bis 100
Jahre nach Christus enstanden ist, geht davon aus, dass es schon einen Grund, nämlich den der ehelichen Untreue, geben kann,
um sich von seinem Ehepartner rechtmäßig scheiden zu lassen. Das heisst also, dass der weitgehend ganzheitliche Ausschluss
der Geschiedenen von den übrigen Sakramenten, der von der katholischen Kirche heute noch praktiziert wird, wenigstens nach
dieser Bibelstelle nicht vollends selbstverständlich ist.
 
© Landei Selbstverlag, Inh. Wilhelm Leonards, Gerolstein

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